Rechtssichere Schneeräumung

Professioneller Winterdienst & Streudienst

Zuverlässiges Räumen und Streuen gemäß kommunaler Satzung für Wohnanlagen, Eigentümergemeinschaften & Gewerbe in Mühlheim, Frankfurt & Region.

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ISO Zertifiziert
100%
Gratis

Winterdienst Angebot

Senden Sie uns Ihre Objektangaben – Sie erhalten zeitnah Ihr Festpreisangebot.

    Kompakt-Übersicht: Winterdienst durch Dein Hausmeisterservice

    Dein Hausmeisterservice sichert Wohneigentümergemeinschaften (WEG), Gewerbegrundstücke und Vermieter im Raum Mühlheim am Main, Frankfurt und Offenbach vor winterlichen Haftungsrisiken ab. Das Leistungsspektrum umfasst das pünktliche Schneeräumen auf Gehwegen, Zufahrten und Parkplätzen, das Aufbringen umweltfreundlicher Abstumpfungsmittel sowie die Nachkontrolle bei anhaltendem Schneefall oder Blitzeis. Mit der Beauftragung übernehmen wir die rechtliche Verkehrssicherungspflicht vertraglich und befreien Eigentümer zuverlässig von Personen- und Sachschadenrisiken.

    Rechtssicherheit & Haftung

    Verkehrssicherungspflicht im Winter verlässlich Auslagern

    Erfahren Sie, warum die rechtssichere Schneeräumung für Immobilieneigentümer und Verwaltungen unumgänglich ist.

    Der Wintereinbruch bringt für Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen strenge rechtliche Pflichten mit sich. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 823 BGB) sowie den örtlichen Straßenreinigungssatzungen der Kommunen obliegt dem Eigentümer die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht für angrenzende Gehwege, Hauszugänge, Garageneinfahrten und Parkplatzflächen. Kommt es durch Glatteis oder ungeräumten Schnee zu Personenschäden, drohen erhebliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Unser professioneller Winterdienst schützt Sie vor diesen Risiken.

    Garantierte Räumzeiten nach Kommunalsatzung

    Die kommunalen Satzungen schreiben vor, dass Gehwege an Werktagen meist ab 07:00 Uhr und an Sonn- sowie Feiertagen ab 08:00 Uhr schnee- und eisfrei gehalten werden müssen. Bei anhaltendem Schneefall besteht die Räumpflicht bis 20:00 Uhr abends fort. Unser Einsatzdienst nutzt moderne Wetter-Frühwarnsysteme mit Bodentemperatur-Überwachung. Unsere Räumfahrzeuge und Handgruppen sind bereits in den frühen Morgenstunden vor dem Einsetzen des Berufsverkehrs vor Ort, um die Wege abzusichern.

    Darüber hinaus erfolgt jeder Einsatz nach strengen Umweltauflagen. Wir setzen bevorzugt abgestumpfende Streustoffe wie Splitt oder Sand ein, um Bepflanzung und Grundwasser zu schonen. Durch die vertragliche Übernahme der Verkehrssicherungspflicht entlasten wir Verwalter vollständig von organisatorischen und haftungsrechtlichen Sorgen.

    Vorteile

    Warum unser Winterdienst maximale Sicherheit bietet

    Verlässliche Einsatzbereitschaft, moderner Fuhrpark und vollständige Haftungsübernahme sichern Ihre Immobilie durch die kalte Jahreszeit.

    • Rechtssichere Haftungsübernahme: Befreiung der Eigentümer von der Verkehrssicherungspflicht.
    • 24/7 Wetterüberwachung: Automatische Auslösung der Räumkolonnen bei Schneefall & Glätte.
    • Umweltgerechte Streumittel: Verwendung von Granulat & Splitt gemäß kommunalen Vorgaben.
    • 100% Umlagefähig: Kosten zählen nach § 2 Nr. 8 BetrKV zu den laufenden Betriebskosten.
    Winterdienst Schneeräumung im Einsatz
    Sichere Gehwege in Mühlheim & Frankfurt
    Leistungsumfang

    Unsere Winterdienst-Leistungen im Überblick

    Vollständiger Räum- und Streuservice für alle Grundstücke und Gehwegbereiche.

    Gehweg- & Eingangssicherung

    Manuelle und maschinelle Schneeräumung von Gehsteigen, Treppenaufgängen, Podesten und Hauseingängen.

    Parkplatz- & Zufahrtsräumung

    Einsatz moderner Räumfahrzeuge für große Gewerbeflächen, Tiefgaragenzufahrten und private Wege.

    Abstumpfender Streudienst

    Ausbringen von umweltgerechtem Splitt und Granulat zur Verhinderung von Eis- und Überfrierungsglätte.

    Streugut-Aufnahme im Frühjahr

    Gründliches Kehren und fachgerechtes Beseitigen verbliebener Streugutrückstände nach der Wintersaison.

    Umlagefähigkeit nach § 2 Nr. 8 BetrKV & Versicherungsschutz

    Für Vermieter und Hausverwaltungen ist die finanzielle Handhabung der Räumpflichten klar geregelt. Die wiederkehrenden Aufwendungen für den Winterdienst fallen nach der Betriebskostenverordnung (§ 2 Nr. 8 BetrKV „Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung“) unter die laufenden Nebenkosten. Sämtliche Pauschalen für die Bereitschaft sowie leistungsorientierte Räumeinsätze können zu 100 % in der jährlichen Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden.

    Ein entscheidender Vorteil bei der Auslagerung an unser Unternehmen liegt im lückenlosen Versicherungsschutz. Wir verfügen über eine spezialisierte Betriebshaftpflichtversicherung mit hoher Deckungssumme für Personenschäden. Sollte es trotz sorgfältigster Durchführung zu einem Sturz kommen, sind Eigentümer und Verwalter vor direkten Regressansprüchen geschützt.

    Kombination mit Ganzjahres-Facility-Management

    Der Winterdienst bildet die perfekte Ergänzung zu unseren sommerlichen Pflegebereichen wie der Gartenpflege oder dem regulären Hausmeisterservice. Durch die Vergabe aller Ganzjahres-Aufgaben an Dein Hausmeisterservice sichern Sie sich günstige Paketkonditionen und feste Ansprechpartner.

    Ablauf

    In 4 Schritten zu Ihrem rechtssicheren Winterdienst

    Sorgenfrei durch den Winter dank transparenter Vorbereitung.

    1

    Anfrage

    Formular ausfüllen oder direkt unter 069-86090648 anrufen.

    2

    Planerstellung

    Exakte Vermessung der Räumflächen und Erstellung des Räumplans.

    3

    Saisonvertrag

    Inklusive vertraglicher Übernahme der Verkehrssicherungspflicht.

    4

    24/7 Bereitschaft

    Automatischer Einsatz bei Frost, Schnee und Glätte im Winter.

    Möchten Sie die Räumpflicht Ihrer Immobilie sichern?

    Sprechen Sie mit unseren Experten oder fordern Sie online ein kostenfreies Winterdienst-Angebot an.

    Jetzt Anrufen: 069-86090648
    Ergänzungen

    Kombinierbare Dienstleistungen

    Ergänzen Sie den Winterdienst durch unsere Ganzjahres-Betreuungsangebote.

    Antworten

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Wichtige Fragen rund um Räumpflichten, Haftung und Abrechnung im Winterdienst.

    Ab wann muss der Winterdienst morgens durchgeführt werden?

    Gemäß den meisten kommunalen Straßenreinigungssatzungen müssen Gehwege und Zufahrten an Werktagen ab 07:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 08:00 (bzw. 09:00) Uhr schnee- und eisfrei gehalten werden. Unser Dienst startet bei Schneefall vorausschauend vor Beginn dieser Uhrzeiten.

    Übernehmen Sie die rechtliche Haftung für den Räumdienst?

    Ja, mit der Beauftragung unseres Winterdienstes übertragen Sie die gesetzliche Verkehrssicherungspflicht vertraglich auf uns. Wir sichern das Objekt haftungsbefreiend ab und halten entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungen bereit.

    Welche Streumittel werden von Ihnen eingesetzt?

    Wir verwenden umweltfreundliche, abgestumpfte Streumittel (Granulat, Splitt, Sand) gemäß den örtlichen Umweltauflagen der Kommunen. Auftausalze kommen nur bei extremen Witterungsbedingungen oder Ausnahmegenehmigungen zur Anwendung.

    Wie erfolgt die Überwachung der Wetterlage?

    Wir nutzen professionelle Wetter-Frühwarnsysteme mit Bodentemperatursensoren. Sobald Bodenfrost oder Schneefall drohen, werden unsere Räumkolonnen automatisch alarmiert.

    Sind die Kosten für den Winterdienst auf die Mieter umlegbar?

    Ja, regelmäßig wiederkehrende Kosten für den Winterdienst gehören nach § 2 Nr. 8 BetrKV zu den umlegbaren Betriebskosten.

    In welchen Regionen sind Ihre Winterdienst-Teams im Einsatz?

    Wir sichern Grundstücke und Gehwege in Mühlheim am Main, Frankfurt am Main, Offenbach und der gesamten Rhein-Main-Region ab.

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    Sichern Sie Ihr Grundstück rechtzeitig vor der Wintersaison ab. Wir beraten Sie unverbindlich.

    Hauptstraße 19, 63165 Mühlheim am Main